Pfandgebühr

Zum Schutz der Umwelt und zur Einhaltung der Vorschriften sind wir verpflichtet:

  • beim Verkauf einer neuen Batterie eine Alt-Säurebatterie unentgeltlich entgegenzunehmen. Die Alt-Säurebatterie oder eine einzelne Industriebatteriezelle werden als Wegwerfprodukte betrachtet, wenn sie noch die grundlegenden Konstruktionselemente enthalten; 
  • erheben Sie eine Pfandgebühr in Höhe von 30.00 PLN pro Batterie und bestätigen Sie dies mit einer Mehrwertsteuerrechnung oder einer Quittung für den Fall, dass ein Käufer eine Alt-Säurebatterie beim Kauf einer neuen Batterie nicht zurückgibt;
  • die Pfandgebühr innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf der Batterie zurückzuzahlen. Dies kann gegen Vorlage der Altbatterie und der oben genannten Rechnung oder Quittung erfolgen. Die Rückerstattung der Pfandgebühr wird auf der vorgelegten Rechnung oder Quittung bestätigt.

Wichtig Kann die Pfandgebühr nicht in unserer Verkaufsstelle vor Ort zurückgegeben werden (z. B. wegen Betriebsunterbrechung, Schließung etc.), wird diese durch den nächstgelegenen Händler für Altbatterien, der in der Garantie des Herstellers oder Importeurs angegeben ist, zurückgezahlt.
Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 45 Tagen ab Kaufdatum.

Etwaige Beschwerden oder Ansprüche im Zusammenhang mit den oben genannten Verfahren können bei der nächstgelegenen örtlichen Geschäftsstelle der Państwowa Inspekcja Handlowa (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt) eingereicht werden. Grundlage für das Verfahren ist Artikel 21 des Gesetzes über die Pflichten von Unternehmern in Bezug auf die Wirtschaft bestimmter Abfälle und über die Produktgebühr (Gesetzblatt 2001, Nr. 63, Pos. 639).

Die Informationen wurden vom Stowarzyszenie Producentów i Importerów Akumulatorów i Baterii w Polsce (dem Verband der Hersteller und Importeure von Batterien in Polen) eingeholt.